Der Fingerabdruck (oder das
Daktylogramm) ist ein Abdruck der Papillarleisten am
Endglied eines Fingers (Fingerkuppe). Da bisher keine zwei
Menschen mit dem gleichen
Fingerabdruck bekannt sind, geht man von der Einzigartigkeit
des Fingerabdrucks aus. Da die
Minutienausbildung das Ergebnis eines zufälligen Prozesses
ist, haben selbst eineiige
Zwillinge unterschiedliche Abdrücke. Zumeist besitzt jede
Person einen
Fingerabdruck; es gibt jedoch Anomalien durch die kein
Abdruck entsteht;
fernerhin kann sich ein Fingerabdruck durch Narben-Bildung
für immer aber nur lokal
verändern.
Man unterscheidet mehrere Merkmale des Fingerabdrucks:
* grobe Merkmale: Schleifen, Bögen, Windungen
* feinere Merkmale: Minutien
* Porenstruktur
Eine Minutie ist eine Endung oder Verzweigung der
Papillarlinien eines Fingerabdrucks.
Diese ausgeprägten Punkte in den Hautrillen sind für jeden
Finger aller Menschen
einzigartig und nicht veränderbar. Mit dem biometrischen
Fingerabdruckverfahren
(Daktyloskopie) werden Abdrücke verglichen, um Personen
eindeutig identifizieren
zu können.
In der Kriminalistik werden am Tatort gefundene Abdrücke
eines Verdächtigen mit
einer Datenbank abgeglichen, um den vermeindlichen Täter zu
stellen. Das deutsche
Bundeskriminalamt führt eine Datenbank mit den
Fingerabdrücken von über drei Mio.
Menschen. Der Abgleich von Fingerabdrücken mit großen
Datenbeständen wurde erst durch
das Aufkommen leistungsfähiger Computer und genauer
mathematischer Beschreibung der
Eigenschaften eines Fingerabdrucks möglich.
Die Erfinder der Identifizierung von Personen durch
Fingerabdrücke waren der englische
Naturwissenschaftler Francis Galton und der kroatische
Kriminologe Juan Vucetich.
Die Sicherstellung von Fingerabdrücken mit Hilfe der
sogenannten Lackfilm-Methode geht zurück
auf den Geologen Ehrhard Voigt, der sie um 1930 erfand, um
Boden- und Sedimentprofile
zu konservieren.
Hersteller von biometrischen Systemen setzen den
Fingerabdruck, der zumeist elektrisch
kapazitiv gelesen wird, ebenfalls zur Identifikation ein, um
berechtigte von
unberechtigten Nutzern zu unterscheiden. Um bei imitierten
Fingerabdrücken den Zugang zu
verweigern, können Temperatur- und Pulssensoren in die
Erkennungsgeräte integriert werden,
die prüfen, ob ein lebender Finger auf das Gerät aufgelegt
wurde ("Lebenderkennung"),
was ersichtlich nur begrenzt wirksam ist. Da das Erfassen
des Fingerabdrucks an eine
hoheitliche Maßnahme erinnert, ist dieses System jedoch
nicht bei allen Nutzern beliebt,
weshalb oft alternative biometrische Erkennungssysteme zum
Einsatz kommen.
Der Ausdruck "Fingerabdruck" wird in manchen Zusammenhängen
auch metaphorisch gebraucht,
um einzigartige Eigenschaften einer Person herauszustellen;
so spricht man beispielsweise
auch vom genetischen Fingerabdruck oder vom digitalen
Fingerabdruck bei der elektronischen
Unterschrift bzw. bei der Prüfsumme elektronischer
Nachrichten.
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