Rechtsanwälte haben die
Aufgabe Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen und den
Rechtsstaat zu sichern. Grundsätzlich ist jeder Bürger befugt, sich
Beistand eines Rechtsanwaltes zu bedienen.
Anwälte bedürfen der Zulassung durch die
Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk sie sich
niederlassen wollen, und sind bei Gericht in die
Rechtsanwaltsliste einzutragen.
Im Diensteid vor dem Gericht, bei dem sie zugelassen sind,
müssen sich Rechtsanwälte
verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und
die Pflichten eines
Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfüllen (§ 26 BRAO).
Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist, Rechtsuchende über die für
ihr
Rechtsproblem zuständigen Rechtsvorschriften aufzuklären und
zu gewährleisten, dass die
Beweissicherung als wichtigste Voraussetzung für jeglichen
Rechtserfolg beachtet wird.
Ein Rechtsanwalt kann zum Beispiel im Auftrag einer Partei
vor dem Gericht in einem
Strafprozess als Verteidiger auftreten oder im Zivilprozess
oder anderen Verfahrensarten
seinen Auftraggeber vertreten. Rechtsanwälte haben
weitgehend das gesetzliche Monopol
für individuelle Rechtsberatung. Das hierfür maßgebliche
Rechtsberatungsgesetz, das
noch aus der Nazizeit stammt und seinerzeit dazu dienen
sollte, indirekt z.B. jüdischen
Anwälten die Berufstätigkeit zu erschweren, soll bald durch
ein völlig neu überarbeitetes
Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst werden.