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Steuern 2007

 

Unternehmer & Freiberufler


1. Vorbereitende Maßnahme in Hinblick auf die ab 2007 erhöhte Umsatzsteuer

Die größte Tariferhöhung aller Zeiten steht bei der Umsatzsteuer vor der Tür.
Bereiten Sie sich daher frühzeitig auf die Erhöhung des Regelsteuersatzes
von 16 auf 19% ab dem 1.1.2007vor. Diese Änderung wirkt sich nicht nur
auf Lieferungen und sonstige Leistungen, sondern auch auf unentgeltliche
Wertabgaben den geldwerten Vorteil bei Arbeitnehmern und
innergemeinschaftliche Erwebe aus.



Als vorbereitende Maßnahme sollten Sie insbesondere das Rechnungswesen,
die Auftragsberatung und EDV rechtzeitig anpassen, damit alle nach einem
Jahreswechsel erstellten Belege sofort den richtigen Umsatzsteuersatz und
Bruttobetrag ausweisen. Zudem muss die erhöhte Vorsteuer aus den
Eingangsrechnungen gezogen werden.

Grundsätzlich entscheidet für die Anwendung des jeweils gültigen
Umsatzsteuersatzes ist, zu welchem Zeitpunkt eine Leistung als bewirkt gilt:

Bei Verkauf ist dies regelmäßig die Übergabe des Gegenstands an den
Kunden.



Im falle von Versendung oder Beförderung ist der Beginn der
Warenbewegung ausschlaggebend.

Bei sonstigen Leistungen (z.B. Vermietungen, Leasing, Wartungen) ist der
Tag, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet oder die Abnahme
durch den Kunden maßgebend.

Daher spielt das Datum des Zahlungseinganges, der Auftragserteilung oder
der Rechnungsstellung keine Rolle. Unerheblich ist auch, ob sie als
Unternehmer Anzahlungen vereinbart oder ob die Umsätze nach
vereinnahmen Entgelten versteuert werden. Es nützt nichts zu versuchen,
langfristig Verträge noch in diesem Jahr abzuschließen und das gesamte
Entgelt im Voraus zu zahlen, wenn die Leistung erst im Jahr 2007 oder
später ausgeführt wird: Es lässt sich hierdurch keine Umsatzsteuer sparen!

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