Unternehmer & Freiberufler
1. Vorbereitende Maßnahme in
Hinblick auf die ab 2007 erhöhte Umsatzsteuer
Die größte Tariferhöhung aller Zeiten steht bei der
Umsatzsteuer vor der Tür.
Bereiten Sie sich daher frühzeitig auf die Erhöhung des
Regelsteuersatzes
von 16 auf 19% ab dem 1.1.2007vor. Diese Änderung wirkt sich
nicht nur
auf Lieferungen und sonstige Leistungen, sondern auch auf
unentgeltliche
Wertabgaben den geldwerten Vorteil bei Arbeitnehmern und
innergemeinschaftliche Erwebe aus.
Als vorbereitende Maßnahme sollten Sie insbesondere das
Rechnungswesen,
die Auftragsberatung und EDV rechtzeitig anpassen, damit
alle nach einem
Jahreswechsel erstellten Belege sofort den richtigen
Umsatzsteuersatz und
Bruttobetrag ausweisen. Zudem muss die erhöhte Vorsteuer aus
den
Eingangsrechnungen gezogen werden.
Grundsätzlich entscheidet für die Anwendung des jeweils
gültigen
Umsatzsteuersatzes ist, zu welchem Zeitpunkt eine Leistung
als bewirkt gilt:
Bei Verkauf ist dies regelmäßig die Übergabe des Gegenstands
an den
Kunden.
Im falle von Versendung oder Beförderung ist der Beginn der
Warenbewegung ausschlaggebend.
Bei sonstigen Leistungen (z.B. Vermietungen, Leasing,
Wartungen) ist der
Tag, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet oder die
Abnahme
durch den Kunden maßgebend.
Daher spielt das Datum des Zahlungseinganges, der
Auftragserteilung oder
der Rechnungsstellung keine Rolle. Unerheblich ist auch, ob
sie als
Unternehmer Anzahlungen vereinbart oder ob die Umsätze nach
vereinnahmen Entgelten versteuert werden. Es nützt nichts zu
versuchen,
langfristig Verträge noch in diesem Jahr abzuschließen und
das gesamte
Entgelt im Voraus zu zahlen, wenn die Leistung erst im Jahr
2007 oder
später ausgeführt wird: Es lässt sich hierdurch keine
Umsatzsteuer sparen!